1.
Betreten des Tennisplatzes
1.1
Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen betreten werden.
1.2
Der Tennisplatz darf während eines Matches nur von den einzelnen
Spielern bzw. Schieds- und Linienrichtern betreten werden.
Zuschauer sowie
Betreuer haben sich während eines Spieles außerhalb des Tennisplatzes
aufzuhalten.
1.3 Den Anweisungen eines Schieds- oder Oberschiedsrichter während eines
Spieles ist Folge zu leisten
2.
Benutzung des Tennisplatzes
2.1
Unbefugten ist das Benutzen des Platzes untersagt.
2.2 Ist ein Tennisplatz durch ein Schild gesperrt, so ist das Spielen
untersagt. Das Schild ist am Netz des Tennisplatzes oder –
wenn beide
Plätze gesperrt sind – an der Eingangstür auszuhängen.
2.3 Wird der Platz länger als die unter Absatz 6.2 und 6.3 angegebene
Spielzeit benutzt, so ist er zwischenzeitlich abzuziehen und
wenn erforderlich erneut zu wässern.
3.
Bewässern des Tennisplatzes
3.1 Vor dem Spielen ist der Platz ausreichend zu bewässern.
3.2 Während eines Spieles ist der Platz – wenn erforderlich -
ebenfalls zu bewässern.
3.3 Nach einem Spiel muss der Platz - wenn nötig - ausreichend bewässert
werden.
3.4
Bei längeren Pausen und Urlaub wird der Platz durch den Platzwart oder
eine dafür bestimmte Person berieselt.
3.5 Das Bewässern der Tennisanlage mit der Berieselungsanlage ist
ausschließlich der Vorstandschaft und dem Platzwart
vorbehalten, jeder anderen Person ist es nur mit deren Genehmigung erlaubt.
4.
Abziehen und Walzen des Tennisplatzes
4.1
Vor dem Spiel ist ein Platz abzuziehen, wenn er größere Unebenheiten
aufweist.
4.2
Während eines Spieles muss der Platz ebenfalls bei größeren
Unebenheiten und Löcher abgezogen werden
4.3 Nach einem Tennismatch ist der Platz generell abzuziehen.
4.4 Das Abziehen muss mit eigens dafür vorgesehenen Besen oder Schleppholz
vor-genommen werden.
4.5 Bei tiefen Löchern und Unebenheiten muss mit einem dafür bestehenden
Holzschieber geglättet werden.
4.6 Die Walze zum Verfestigen der Oberfläche wird ausschließlich auf
Anweisung des Platzwartes oder dessen Beauftragten benutzt.
5. Instandsetzung
5.1 Die allgemeine Jahresinstandsetzung wird auf Anweisung des Platzwartes
– und in Absprache mit der Vorstandschaft
– vorgenommen.
5.2
Die Instandsetzung während der Saison obliegt dem Platzwart oder der dafür
vor-gesehenen Person.
5.3 Jeder einzelne Spieler (in) hat die Aufgabe und die Pflicht, den Platz
nach bestem Wissen und Können zu pflegen und instand zu setzen.
6.
Spielzeit
6.1 Vor Spielbeginn ist die Platzuhr auf die Anfangszeit einzustellen.
6.2 Bei nicht eingestellter Uhr können die Spieler des Feldes verwiesen
werden.
6.3 Das Verlängern der Spielzeit durch nachrücken des Zeigers der Uhr ist
untersagt.
6.4 Die Spieldauer für Einzel beträgt 45 Minuten.
6.5 Die Spieldauer für Doppel beträgt 60 Minuten.
6.6 Nach Beendigung der Spielzeit ist der Platz gemäß Satzung zu pflegen
und unaufgefordert zum Spielen freizugeben.
7.1 Spielberechtigt sind alle aktiv gemeldeten Mitglieder. Passiv gemeldete
Mitglieder können jedoch auch über die Gastspielerregelung (§ 9) eine zeitlich
begrenzte Spielberechtigung
erhalten. Die Modalitäten zur Aktiv- und Passivmeldung werden in § 15
geregelt.
7.2 Volljährige aktive Mitglieder sind in der Regel immer spielberechtigt,
soweit die Plätze nicht gesperrt, reserviert oder in unbespielbarem Zustand sind.
7.3 Jugendliche aktive Mitglieder sind in der Regel immer spielberechtigt,
soweit die Plätze nicht gesperrt, reserviert oder in unbespielbarem Zustand sind.
8.
Spielfreigabe
und Spielfolge
8.1
Über die Spielfolge der Paarungen entscheidet das Eintreffen der Spieler
am Tennisplatz und das Hängen des Schlüssels an der Platzuhr.
8.2
Hängt ein Schild an der Platzuhr und das Vorgängerspiel fällt aus
(z.B. Verletzung), so rücken die nachfolgenden Paarungen auf.
Sollte die nächste
Paarung nicht anwesend sein, so kommt der übernächste an die Reihe und die
fehlende muss sich hinten wieder neu anhängen.
8.3 Das Belegen eines Spielfeldes durch nur eine Person (z.B. Aufschläge üben)
ist nur gestattet, sofern keine weiteren Spieler bzw. Spielpaarungen anwesend sind, die spielen möchten.
8.4 Jeder Spieler kann nach Beendigung einer weiteren Spielzeit erneut zu
einem Match antreten, sofern zwischenzeitlich keine neuangekommene Tennispaarung den Platz in Anspruch nehmen möchte.
9.
Gastspieler und Trainer
9.1 Ein Gastspieler erwirbt nur mit einem Vereinsmitglied die
Spielberechtigung (Spieldauer 60 Minuten). Das Mitglied ist für
den mitgebrachten Gast
verantwortlich. Wenn Mitglieder spielen wollen, hat der Gast keine
Spielberechtigung.
9.2 Das Gastspieler-Formular
muss vor Spielbeginn ausgefüllt in das dafür
vorgesehene Behältnis geworfen werden.
9.3 Bei Einzel- und Gruppentraining durch vereinsfremde Trainer, ist die
Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes mit Absprache des Sportwartes einzuholen.
9.4 Die Gastspielergebühr wird von der
Mitgliederversammlung des LTC festgelegt (siehe Schaukasten). Die Gastspielergebühr
ist nach der Benutzung des
Tennisplatzes unverzüglich beim Kassenwart zu begleichen.
10.
Bekleidung
10.1 Tennisschuhe sind für jeden Spieler vorgeschrieben.
10.2 Für die Oberbekleidung ist Tenniskleidung Pflicht
10.3 Das Spielen mit freiem Oberkörper ist untersagt.
11.
Rangliste
11.1 Die Anmeldung für ein Ranglistenspiel hat bei dem zuständigen
Sportwart oder wenn vorhanden durch Eintrag in das eigens dafür vorgesehene Buch zu erfolgen.
11.2 Die Meldung
muss mindestens 2 Tage im voraus geschehen.
11.3 Bei einem Ranglistenspiel ist der Platz dafür reserviert.
11.4 Die Einforderung erfolgt generell nach dem Tannenbaumsystem. (Wird das
Spiel verloren, kommt man automatisch auf den letzten Platz.
11.5 Die Rangliste wird nach dem Tannenbaum-System erstellt.
11.6 An
Sonn- und Feiertagen und während der Medenrunde kann nicht gefordert werden.
11.7 Letzte Meldung einer Forderung ist der 30.09. eines Jahres.
11.8 Der Verlierer darf 3 Tage selber nicht fordern.
11.9 Der Forderer hat neue Tennisbälle zu stellen.
11.10 Der geforderte Spieler hat das Recht nur einmal aus wichtigem Grund
kurzfristig den vereinbarten Termin, durch Bekanntgabe des Verhinderungsgrundes an den Sportwart, zu verschieben. Das Gleiche gilt auch für
den Forderer.
11.11
Tritt ein Spieler nicht spätestens 10 Minuten nach dem vereinbarten
Termin zum Spielen an, so gilt dieses als verloren. Ebenfalls
als verloren wird ein Spiel gewertet, wenn der Geforderte spätestens nach der
zweiten Anfrage einem Spielvergleich aus dem Wege geht.
11.13
Ranglistenspieler,
die sich für ein Jahr zu passiven Mitgliedern erklärt haben lassen, können
sich nach Ablauf dieser Frist auf ihren alten Ranglistenplatz einfordern. Geht die Passivität länger als 1
Jahr, dann ist eine Neueinforderung in der Rangliste erforderlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige der Bundeswehr.
Auch hier gilt die Einforderung auf ihren alten Ranglistenplatz nach Ableistung ihres Pflichtwehrdienstes.
12.
Medenspiele und Turniere
12.1 Alle Ranglistenspieler/innen können an Medenspiele teilnehmen.
13.
Platzreservierungen
13.1 Platzreservierungen können vom Sportwart vorgenommen werden.
13.2 Für Ranglistenspiele, Medenrunde und Turniere werden die Plätze durch
einen Aushang im Schaukasten reserviert. Ebenso für Vereins-Gruppen- und Mannschaftstraining.
13.3 Beim Festlegen des Zeitpunktes für Forderungsspiele ist darauf zu
achten, daß nur ein Platz zur selben Zeit in Anspruch genommen wird.
13.4 Ab 16.00 Uhr kann grundsätzlich nur für ein Forderungsspiel reserviert
werden.
14.
Disziplinarische
Maßnahmen
14.1 Der Vorstand ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Spiel- und
Platzordnung einen Platzverweis auszusprechen. Weitere Maßnahmen sind in
der Satzung vom 25.11.1983 unter § 7 geregelt.
15.
Aktiv- und Passivmeldung von Mitgliedern
15.1 Die Passivität kann
nur zu Beginn eines neuen Quartals beantragt werden. Der Antrag muß spätestens
4 Wochen vor Quartalsende erfolgen, andernfalls kann die Passivität erst zum übernächsten Quartal
wirksam werden.
15.2 Die Dauer der
Passivität läuft mindestens über 1 Jahr und verlängert sich, wenn nach
Ablauf des Jahres keine Änderung gewünscht wird,
automatisch um ein weiteres Jahr. Wird eine vorzeitige Reaktivierung innerhalb
eines Passivitätsjahres beantragt, so sind alle Beiträge
und sonstige Leistungen rückwirkend von dem zuletzt beginnenden Passivitätsjahres
an nachzuzahlen.
15.3 Eine Passivität bewirkt die Streichung aus der Rangliste.
Wiedereinordnung in die Rangliste siehe § 11. Spielberechtigung siehe § 7.1
16.
Änderung der Spiel- und Platzordnung
16.1
Änderungen der Spiel- und Platzordnung können nur von der
Mitgliederversammlung vorgenommen werden (s. § 14 Satzung).
Diese
Tennisplatz- und Spielordnung des LTC wurde in der Mitgliederversammlung am
04.02.1987 beschlossen.
Änderungen
zu 11.4; 11.12;
sowie Ergänzung zu 11.13 wurden in der Mitgliederversammlung am
25.02.1989 festgelegt.
Ergänzungen
zu § 7.1; 7.2; 7.3 sowie § 15
komplett neu wurden in der
Mitgliederversammlung am 26.01.2001 festgelegt.
Leimersheim,
Januar 1988/März 1989/Januar 2001