Präambel
Der Leimersheimer Tennisclub 1983 e.V. hat in seiner
Satzung vom 18.11.1983 die Vereinsführung durch die Vorstandschaft bestimmt.
Die Vorstandschaft wurde wie folgt
festgelegt:
Erster
Vorsitzender
Zweiter
Vorsitzender
Schriftführer
Schatzmeister
Sportwart
Jugendwart
bis
zu 3 Beisitzer
Die folgende
Geschäftsordnung soll die einzelnen Vorstandsämter von der Sache und
vom Umfang her festschreiben, damit einerseits eine klare Aufgabenteilung
innerhalb der Vorstandsarbeit gegeben ist und andererseits die Zuständigkeiten
im Verein klar definiert sind. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine
demokratische und erfolgversprechende Vereinsarbeit. Er sei erwähnt, dass die
genannten Vorstandsämter immer für beide Geschlechter
Gültigkeit haben.
Vorstandschaft,
Vorstandssitzungen,
Stimmrecht,
Aufgabenteilung
Die
Vorstandschaft tritt zu Vorstandssitzungen zusammen, wenn es das
Vereinsinteresse erfordert, oder drei seiner Mitglieder es beantragen. Sie ist
beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei
Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist die Vorstandschaft berechtigt, ein
neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. Zu den Aufgaben
der Vorstandschaft gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen aller
Vorstandsmitglieder. Alle Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein nach
innen und außen, weshalb entsprechende Verhaltensweisen (solche die dem Verein
nicht schaden) von den Vorstandsmitgliedern erwartet wird.
Alle
Vorstandsmitglieder sind berechtigt, interessierte Nichtmitglieder zu werben und
entsprechende Antragsformulare für eine Aufnahme in den Verein
auszustellen und in den Vorstandssitzungen vorzubringen.
Jedes
Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen in den Vorstandssitzungen das
Stimmrecht von einer Stimme. Abgestimmt wird durch einfache Handzeichen.
Geheime Abstimmung ist nicht notwendig. Bei Stimmengleichheit (Patt) kann der
erste Vorsitzende von seinem gesetzlich Recht der Zweitstimme Gebrauch machen,
damit wichtige Entscheidungen nicht blockiert werden können.
Die nachfolgend
beschriebenen Ämter regeln die individuelle Zuständigkeiten, jedoch kann bei
zeitweiliger Überlastung eines Amtsträgers ein anderes Vorstandsmitglied
unterstützend mithelfen.
Die
Aufgaben der Mitglieder der Vorstandschaft regelt die nachstehende Geschäftsordnung.
Erster
Vorsitzender
Verantwortungsbereich:
Vereinsführung,
Vereinsbudget, Erfüllung gesetzlicher Regelungen, Vereinspost,
Mitgliederzufriedenheit.
Vorstand
im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der Stellvertreter. Dies
ist laut Satzung der zweite Vorsitzende. Beide
vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist
allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis zum Verein wird der
Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden tätig. Der
1. Vorsitzende vertritt den Verein im Außenverhältnis z. B. bei
Kulturkreissitzungen sowie anderen Veranstaltungen rund um die Gemeinde und darüber
hinaus, soweit es die Vereinsinteressen verlangen.
Er
ist hauptverantwortlich für die Festlegung der globalen Vereinsziele und für
die Ziele der einzelnen Bereiche innerhalb des Vereines unter Einbeziehung der
zuständigen Vorstandsmitglieder. Er ist weiterhin verantwortlich für die
Umsetzung der in der Hauptversammlung beschlossenen Ziele und Maßnahmen.
Gemeinsam mit den anderen Vorstandsmitgliedern werden in den Vorstandssitzungen
die Vereinsthemen durchgesprochen und demokratisch beschlossen.
Der
erste Vorsitzende beruft alle notwendigen Vereinssitzungen, dies sind
Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen bzw. wenn notwendig außerordentliche
Mitgliederversammlungen unter Nennung der aktuellen Tagesordnungspunkte ein. Er
leitet und führt diese Vereinssitzungen und trägt Sorge dafür, dass die
Ergebnisse dieser Vereinssitzungen entsprechend protokolliert werden. Die
Protokolle sind von ihm zu unterzeichnen. Vorstandssitzungen werden von ihm
regelmäßig einberufen. Die dort durchzusprechenden Themen gewährleisten
einerseits den notwendigen Informationsfluss innerhalb der Vorstandsmitglieder
und andererseits ein kontinuierliches überprüfen auf Erreichung der
festgesetzten Vereinsziele. Anregungen und Anliegen von Mitgliedern bzw.
Vorstandsmitgliedern müssen generell behandelt werden.
Er
legt in der Jahreshauptversammlung Rechenschaft über die Aktivitäten des
vergangenen Geschäftsjahres ab, wobei die einzelnen Bereiche von den
zuständigen Vorstandsmitgliedern selbst
vorgetragen werden. Die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm.
Er
bearbeitet und informiert über die eingegangene Vereinspost und leitet diese je
nach Dringlichkeit an die zuständigen Vorstandsmitglieder weiter. Er hat den
Zugriff auf die kompletten Vereinsunterlagen und trägt Sorge für deren
Vollständigkeit sowie den schonenden Umgang mit diesen Dokumentationen.
Er
ist stets Motor für die Weiterentwicklung des Vereins und bringt Verbesserungen
und Innovationen ein. Durch seine positive Einstellung und Haltung bei der
Vereinsführung jedem gegenüber, motiviert er die anderen Vorstands- und
Vereinsmitglieder und fördert somit die kollegiale Zusammenarbeit und eine
positive Vereinsstimmung.
Zweiter
Vorsitzender
Vertretung
des ersten Vorsitzenden, Mitgliederbetreuung,
Sonderveranstaltungen
Er ist der Stellvertreter des ersten Vorsitzenden und damit
auch Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Beide vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im
Innenverhältnis zum Verein übernimmt der zweite Vorsitzende bei Verhinderung
des ersten Vorsitzenden die Ausführung dessen Amtes. Der zweite Vorsitzende übernimmt
desweiteren die Aufgaben der Mitgliederbetreuung, die im weiteren näher
spezifiziert sind:
Mitgliederbetreuung
Sie
umfasst die Pflege und Auswertung der Vereinsdatenbank, dass einerseits
Ereignisse die zahlungsrelevant sind, wie z.B. Neuzugänge, Abmeldungen, Veränderungen
von passiv nach aktiv oder umgekehrt, von Kind nach Jugendlich bzw. Jugendlich
nach Erwachsen, dem Schatzmeister zur weiteren Bearbeitung zugänglich macht und
andererseits bei besonderen Anlässen und entsprechender Vereinszugehörigkeit
die Mitglieder vom Verein die gebührenden Ehrungen rechtzeitig erhalten.
Für
neue Mitglieder kümmert sich der zweite Vorsitzende um Möglichkeiten, die dem
neuen Mitglied über eine Patenschaft eine einfache Eingliederung in den Verein
ermöglichen. In jeder Vorstandssitzung berichtet der zweite Vorsitzende
über den aktuellen Mitgliederstatus (Mitgliederspiegel).
Sonderveranstaltungen
Für
Gemeindefeste übernimmt der zweite Vorsitzende die Koordinierungsaufgabe
vereinsintern und -extern. Dazu gehören die Teilnahmen an den
Kulturkreissitzungen und den damit verbundenen Aufgaben, sowie die internen
Koordinierungen, Festlegungen, Einteilungen und Maßnahmenumsetzungen. Er wird
vom Veranstaltungswart und wenn notwendig von allen Vorstandsmitgliedern bei der
Ausführung dieser Aufgaben unterstützt.
Weitere
Sonderveranstaltungen die auf Anregung unserer Mitglieder bzw.
Vorstandsmitglieder eingehen, werden vom 2. Vorsitzenden in die
Vorstandssitzungen eingebracht. Dort werden die Vorschläge diskutiert und dann
ent-sprechend umgesetzt und veröffentlicht. Die Koordienierungsarbeit wird vom
2. Vorsitzenden übernommen.
Schriftführer
Verantwortungsbereich
Protokolle,
Schriftverkehr, Veröffentlichungen
Der
Schriftführer ist verantwortlich für das Führen und Verteilen der Beschlusslisten
aus den Vorstandssitzungen und den Mitgliederversammlungen. Alle Protokolle sind
von ihm und dem ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten
Vorsitzenden, zu unterzeichnen. Zusätzlich führt der Schriftführer auch eine
Liste von nicht erledigten Punkten (LOP), die gemeinsam mit dem letzten
Protokoll zu Beginn jeder Vorstandssitzung entsprechend durchgearbeitet und
aktualisiert werden.
In
der Vorstandschaft getroffene Beschlüsse, die der Schriftform genügen müssen,
werden vom Schriftführer entsprechend formuliert und dann an die Betroffenen
versendet. Vereinsexterner Schriftwechsel ist vom ersten Vorsitzenden, bei
dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, zu unterschreiben.
Eine
weitere Aufgabe des Schriftführers ist die Durchführung von vereinsinternen
Informationen nach innen und außen über geeignete Pressekanäle wie z.B. der
Heimatbrief oder der Lokalteil der
Rheinpfalz sowie den vereinsinternen Aushängeflächen. Notwendigkeit, Inhalte
und Datum von Veröffentlichungen werden in den Vorstandssitzungen ausgiebig
besprochen und festgelegt.
Verantwortungsbereich
Kassenbuch,
Vereinskonten, Vereinsvermögen, Mitglieder-
und Sonderbeiträge
Der
Kassenwart führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben des Vereines. Dazu gehören
u. a. die durchzuführenden Einzüge der Mitgliederbeiträge sowie bei
Neumitgliedern die eventuell fälligen Aufnahmegebühren. Veränderungen von
Mitgliederbeiträgen bekommt er frühzeitig vom zweiten Vorsitzenden
genannt, z.B. Veränderungen von Jugendlichen zu Erwachsenen, aktiv,
passiv, etc.
Er
ist weiterhin verantwortlich für die rechtzeitigen Einbuchungen von Sonderbeiträgen
z.B. für nicht geleistete Arbeitsstunden bzw. Ersatzleistung für nicht
durchgeführte Clubhausdienste.
Er
stellt in den Vorstandssitzungen jeweils den Kassenstand im Vergleich zum
geplanten Jahres-Budget kurz vor, sodass alle Vorstandsmitglieder zu jeder Zeit
über die finanzielle Situation des Vereines unterrichtet sind und bei
Abweichungen zum Budget sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Folgende
Geschäfte werden vom Schatzmeister
geführt und überwacht:
·
Vereinskonten
, Kassenbücher, Vermögensanlagen, Darlehenskonten
Bei
notwendigen Darlehen bzw. Vermögensanlagen holt er sich über seriös
arbeitende Geldinstitute entsprechende Angebote ein, die in den
Vorstandssitzungen gemäß ihrer Dringlichkeit behandelt werden.
Verantwortungsbereich
Spiel-
und Platzordnung, Vereinsturniere, Vereins- und Mannschaftstraining,
Mannschaftsbetreuung
Der
Sportwart ist für die Gestaltung und Durchführung der sportlichen Aktivitäten im Verein verantwortlich. Er kennt
die vom Tennisbund herausgegebenen Bestimmungen und informiert bei Veränderungen
die Vorstandsmitglieder in den Vorstandssitzungen.
Er
nimmt an weiterbildenden Maßnahmen des Sport- oder Tennisbundes teil, wenn es
im Sinne des Vereines notwendig erscheint. Er unterstützt unsere Mitglieder bei
der Formierung von Mannschaften und den damit verbundenen rechtzeitigen
Anmeldungen beim Tennisbund zur Teilnahme an den jährlichen
Verbandsrunden.
Der
Sportwart achtet auf ordnungsgemäße Handhabung unserer Spiel- und Platzordnung
und weist die Mitglieder bei Mängeln auf die richtige Nutzung hin. Z.B.
Einhaltung der Spielzeit, Bewässerung der Plätze, richtige Uhreinstellung,
passende Kleidung.
Auffallende
Mängel an den Sportanlagen meldet er umgehend dem Anlagenwart. Die Beseitigung
größerer Mängel werden in den Vorstandssitzungen behandelt und gemäß
Dringlichkeit beseitigt.
Der
Sportwart organisiert und leitet die jährlichen Vereinsturniere. Die Termine für
diese Turniere werden frühzeitig im Rahmen der Erstellung unseres
Veranstaltungskalenders von den Vorstandsmitgliedern festgelegt. Über Aushänge
an den vereins-internen Informationsflächen sowie über andere Veröffentlichungskanäle
(nur über den Schriftführer) werden die Vereinsmitglieder frühzeitig auf
diese Ereignisse und deren Abläufe in Kenntnis gesetzt.
Ebenso
organisiert er auf Wunsch unserer Mitglieder und in Absprache mit den
Vorstandsmitgliedern Turniere mit befreundeten Nachbarvereinen und Termine für
Mannschaftstraining, soweit es die Platzauslastung zulässt. Auch diese
Veranstaltungen werden über zusätzliche Veröffentlichungen über die
bekannten Informationswege an alle Mitglieder entsprechend frühzeitig über den
Schriftführer weiter-geleitet.
Während
der Teilnahme an den Verbandsrunden meldet der Sportwart die Ergebnisse pünktlich
an den Tennisbund.
Er
führt die sportlichen Ehrungen unserer Mitglieder an den festgelegten Terminen
durch und beschafft in vorheriger Absprache mit den Vorstandsmitgliedern die
entsprechenden Pokale und Urkunden. Anregungen zu besonderen Ehrungen für
sportliche Leistungen unserer Mitglieder bringt der Sportwart in die
Vorstandssitzungen ein. Entsprechende Maßnahmen werden hier beschlossen und
umgesetzt.
Jugendwart
Verantwortungsbereich:
Kinder und Jungendliche
Spiel-
und Platzordnung, Vereinsturniere, Vereins- und Mannschaftstraining,
Mannschaftsbetreuung
Der
Jugendwart ist für die Gestaltung und Durchführung der
sportlichen Aktivitäten unserer Kinder und Jugendlichen im Verein
verantwortlich. Er kennt die vom Tennisbund herausgegebenen Bestimmungen und
informiert bei Veränderungen die Vorstandsmitglieder in den Vorstandssitzungen.
Er
nimmt an weiterbildenden Maßnahmen des Sport- oder Tennisbundes teil, wenn es
im Sinne des Vereines notwendig erscheint. Er unterstützt unsere Kinder und
Jugend bei der Formierung von
Mannschaften und den damit verbundenen rechtzeitigen
Anmeldungen beim Tennisbund zur Teilnahme an den jährlichen
Verbandsrunden.
Der
Jugendwart achtet auf ordnungsgemäße Handhabung unserer Spiel- und
Platzordnung und weist die Mitglieder bei Mängeln auf die richtige Nutzung hin.
Z.B. Einhaltung der Spielzeit, Bewässerung der Plätze, richtige
Uhreinstellung, passende Kleidung.
Auffallende
Mängel an den Sportanlagen meldet er umgehend dem Anlagenwart. Die Beseitigung
größere Mängel werden in den Vorstandssitzungen behandelt und gemäß
Dringlichkeit beseitigt.
Der
Jugendwart organisiert und leitet die jährlichen Vereinsturniere für unsere
Kinder und Jugendlichen. Die Termine für diese Turniere werden frühzeitig im
Rahmen der Erstellung unseres Veranstaltungskalenders von den
Vorstandsmitgliedern festgelegt. Über Aushänge an den vereinsinternen
Informationsflächen sowie über andere Veröffentlichungskanäle (nur über den
Schriftführer) werden die Vereinsmitglieder frühzeitig auf diese Ereignisse
und deren Abläufe in Kenntnis gesetzt.
Ebenso
organisiert er auf Wunsch unserer Mitglieder und in Absprache mit den
Vorstandsmitgliedern Turniere mit befreundeten Nachbarvereinen und Termine für
Mannschaftstraining, soweit es die Platzauslastung zulässt. Auch diese
Veranstaltungen werden über zusätzliche Veröffentlichungen über die
bekannten Informationswege an alle Mitglieder entsprechend frühzeitig über den
Schriftführer weitergeleitet.
Während
der Teilnahme an den Verbandsrunden meldet der Jugendwart die Ergebnisse
rechtzeitig an den Tennisbund. Er betreut die Mannschaften während den
Verbandsrunden entweder selbst oder durch Einbindung von Eltern der
teilnehmenden Kinder/Jugendlichen.
Er
führt die sportlichen Ehrungen unserer Kinder/Jugendlichen an den festgelegten
Terminen durch und beschafft in vorheriger Absprache mit den
Vorstandsmitgliedern die entsprechenden Pokale und Urkunden. Anregungen zu
besonderen Ehrungen für sportliche Leistungen unserer Mitglieder bringt der
Jugendwart in die Vorstandssitzungen ein. Entsprechende Maßnahmen werden hier
beschlossen und umgesetzt.
Clubhausversorgung
Zur
Clubhausversorgung zählt der regelmäßige
Einkauf, die Überprüfung und die Einlagerung der Getränke und Snacks gemäß
der LTC - Getränkeliste. Die Einkäufe werden in einer Einkaufsliste
festgehalten und stehen so für eine spätere Auswertung zur Verfügung.
Über die regelmäßige Reinigung der Bierzapfanlage wird Buch geführt.
Die Clubhausnebenräume sind in regelmäßigen Abständen mit Seife, Handtücher,
Papier usw. zu versorgen.
Vor
den angesetzten Vereinsfesten sind gemeinsam mit dem Veranstaltungswart der
Umfang und die zu beschaffenden Versorgungsmengen festzulegen und zu besorgen. Für
die Vereinsfeste führt der Clubhauswirt ein Verbrauchsprofil der verbrauchten
Mengen.
Clubhausausstattung
Clubhauskasse
Der Clubhauswart ist auch verantwortlich für die
wirtschaftlichen Angelegenheiten im Clubhaus. Zu diesem Zweck führt er ein
Kassenbuch über Einnahmen und Ausgaben die sich einstellen aus der Bewirtung
unserer Vereinsmitglieder sowie den Vereinsveranstaltungen. Er berichtet über
den aktuellen Stand in jeder Vorstandssitzung.
Clubhausdienst
Zur
ordentlichen Durchführung der Clubhausdienste durch unsere Mitglieder sind von
der Vorstandschaft Regelungen zu beschließen. Diese Regelungen werden im
Clubhaus ausgehängt. Auf die Einhaltung dieser Regelungen achtet der
Clubhauswart. Verbesserungen im Ablauf werden nach Abstimmung mit der
Vorstandschaft eingebracht.
Anlagenwart
(Beisitzer)
Verantwortungsbereich
Arbeitseinsätze,
Inventar, Außenanlagen, Tennisplätze
Der
Anlagenwart ist verantwortlich für die
Instandsetzung und Instandhaltung der kompletten LTC -
Sportanlage einschließlich der Tennisplätze. Ein ganz wichtiger Punkt
ist dabei die ständige Überprüfung unserer Anlage auf Funktionalität und
unfallfreier Nutzung aller Einrichtungen und Gegenstände. Erkannte Mängel
werden von ihm in den Vorstandssitzungen eingebracht, dort besprochen und dann
entsprechend abgestellt. Falls notwendig, wird er eine sofortige Mängelbeseitigung
vornehmen.
Unsere
Sportanlage stellt einen beträchtlichen Teil des Vereinsvermögens dar. Deshalb
führt der Anlagenwart eine Inventarliste, die alle Komponenten unserer
Sportanlage widerspiegelt mit Angaben zum Wert, Alter und Zustand.
Veraltetes
Inventar muss, falls notwenig ersetzt werden. Die Inventarliste und etwaige
Investitionen werden in den Vorstandssitzungen behandelt. Der Anlagenwart bringt
diese Themen vor.
Bestimmte
Geräte und Komponenten sollten, damit der Spielbetrieb nicht gefährdet wird,
doppelt vorhanden sein, z.B. Netze, Netzstäbe, Abziehnetze usw. Nach
entsprechendem Beschluss in der Vorstandschaft werden diese Anschaffungen
durchgeführt.
Arbeitseinsätze
Für
die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen werden Arbeitseinsätze festgesetzt. Es
beginnt im Frühjahr mit der Instandsetzung und Vorbereitung der Anlagen. Dazu
gehören: Plätze renovieren (Eigenleistung oder Vergabe an einen Fachmann),
Wassersystem in Betrieb nehmen, Hebeanlage in Betrieb nehmen und Sprenkleranlage
einbauen. Bei Schließung der Clubanlage im Herbst ist das Hauptwassersystem
abzustellen, die Leitungen zu entwässern, die Sprenkleranlage auszubauen und
das Hebewerk ggf. zu reinigen. In Absprache mit dem Clubhauswart wird auch der
Strom bis auf die Beleuchtung des Clubhauses abgestellt. Die Termine sowie alle
auszuführenden Tätigkeiten werden frühzeitig in den Vorstandssitzungen
beschlossen und über unsere Infoflächen bzw. externen Veröffentlichungskanälen
den Mitgliedern mitgeteilt.
Der
Anlagenwart leitet die Arbeitseinsätze selbst oder delegiert an ein dann
verantwortliches Vereinsmitglied. Er führt Buch über die anwesenden Mitglieder
und deren Anwesenheitsdauer.
Dauernde
Tätigkeiten
Dazu
gehören die Pflege der Tennisplätze und der Grünanlagen durch den Platzwart.
Die Vorstandschaft beschließt wie hier zu verfahren ist und der Anlagenwart ist
für die Umsetzung dieser beschlossenen Maßnahmen verantwortlich. Mindestens
ist die Anlagenpflege so oft durchzuführen, dass das Vereinsgelände in einem
dauerhaften gepflegten und einwandfreien Zustand anzutreffen ist.
Herrichtung
der Tennisplätze
Über die Herrichtung der Plätze entscheidet die Vorstandschaft bzw. die Mitgliederversammlung. Der Anlagenwart ist verantwortlich für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
Veranstaltungswart
(Beisitzer)
Verantwortungsbereich
Festlegung,
Planung und Durchführung der Vereinsfeste
Der
Veranstaltungswart ist verantwortlich für alle Festaktivitäten im LTC. Er
macht Vorschläge für Vereinsfeste, und führt den LTC -
Veranstaltungskalender. Weiterhin ist er auch verantwortlich für die Durchführung
unserer Vereinsfeste. Dies gilt auch für unsere
sportlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise die Vereinsturniere. Hier
organisiert er in Absprache mit dem Sport- und Jugendwart seine Aktionen. Jedes
Vereinsfest wird davor und danach in der Vorstandschaft durchgesprochen.
Rechtzeitige Veröffentlichungen vereinsintern und -extern werden vom
Veranstaltungswart iniziiert, mit dem Schriftführer durchgesprochen und
anschließend veröffentlicht. Über
Details bei der Durchführung der Vereinsfeste stimmt er sich mit dem
Clubhauswart ab.
Über
die durchgeführten Vereinsfeste legt der Veranstaltungswart eine Statistik an,
die im wesentlichen die Punkte Anzahl der teilgenommenen Mitglieder, Datum des
Vereinsfestes, Verzehr der angebotenen Getränke und Speisen, Beginn und Ende,
Ort der Durchführung, Rahmenprogramm und Verbesserungsmöglichkeiten enthält.
Gültigkeit
der Geschäftsordnung
Vorliegende
Geschäftsordnung wurde von der Hauptversammlung am 28. Januar 2001 genehmigt
und verabschiedet. Sie ist deshalb ab sofort gültig und für alle
Vorstandsmitglieder bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten bindend.
Änderungen
in der Geschäftsordnung können nur über Beschluss und Genehmigung der
Hauptversammlung einfließen und somit Gültigkeit erlangen.
Leimersheim,
im Januar 2001