Geschäftsordnung     

Präambel
Der Leimersheimer Tennisclub 1983 e.V. hat in seiner Satzung vom 18.11.1983 die Vereinsführung durch die Vorstandschaft bestimmt. Die Vorstandschaft  wurde wie folgt festgelegt:

 

Erster Vorsitzender

Zweiter Vorsitzender

Schriftführer

Schatzmeister

Sportwart

Jugendwart

bis zu 3 Beisitzer

 

Die folgende  Geschäftsordnung soll die einzelnen Vorstandsämter von der Sache und vom Umfang her festschreiben, damit einerseits eine klare Aufgabenteilung innerhalb der Vorstandsarbeit gegeben ist und andererseits die Zuständigkeiten im Verein klar definiert sind. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine demokratische und erfolgversprechende Vereinsarbeit. Er sei erwähnt, dass die genannten Vorstandsämter immer für beide Geschlechter  Gültigkeit haben.

 

 

Vorstandschaft, Vorstandssitzungen, Stimmrecht, Aufgabenteilung

Die Vorstandschaft tritt zu Vorstandssitzungen zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder drei seiner Mitglieder es beantragen. Sie ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist die Vorstandschaft berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. Zu den Aufgaben der Vorstandschaft gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen aller Vorstandsmitglieder. Alle Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein nach innen und außen, weshalb entsprechende Verhaltensweisen (solche die dem Verein nicht schaden) von den Vorstandsmitgliedern erwartet wird.

Alle Vorstandsmitglieder sind berechtigt, interessierte Nichtmitglieder zu werben und  entsprechende Antragsformulare für eine Aufnahme in den Verein  auszustellen und in den Vorstandssitzungen vorzubringen.

Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen in den Vorstandssitzungen das Stimmrecht von einer Stimme. Abgestimmt wird durch einfache Handzeichen. Geheime Abstimmung ist nicht notwendig. Bei Stimmengleichheit (Patt) kann der erste Vorsitzende von seinem gesetzlich Recht der Zweitstimme Gebrauch machen, damit wichtige Entscheidungen nicht blockiert werden können.

Die nachfolgend beschriebenen Ämter regeln die individuelle Zuständigkeiten, jedoch kann bei zeitweiliger Überlastung eines Amtsträgers ein anderes Vorstandsmitglied unterstützend mithelfen.

Die Aufgaben der Mitglieder der Vorstandschaft regelt die nachstehende Geschäftsordnung.


 

Erster Vorsitzender

 

Verantwortungsbereich:

Vereinsführung, Vereinsbudget, Erfüllung gesetzlicher Regelungen, Vereinspost, Mitgliederzufriedenheit.


Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der Stellvertreter. Dies ist laut Satzung der zweite Vorsitzende.  Beide vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis zum Verein wird der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden tätig. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein im Außenverhältnis z. B. bei Kulturkreissitzungen sowie anderen Veranstaltungen rund um die Gemeinde und darüber hinaus, soweit es die Vereinsinteressen verlangen.

Er ist hauptverantwortlich für die Festlegung der globalen Vereinsziele und für die Ziele der einzelnen Bereiche innerhalb des Vereines unter Einbeziehung der zuständigen Vorstandsmitglieder. Er ist weiterhin verantwortlich für die Umsetzung der in der Hauptversammlung beschlossenen Ziele und Maßnahmen. Gemeinsam mit den anderen Vorstandsmitgliedern werden in den Vorstandssitzungen die Vereinsthemen durchgesprochen und demokratisch beschlossen.

Der erste Vorsitzende beruft alle notwendigen Vereinssitzungen, dies sind Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen bzw. wenn notwendig außerordentliche Mitgliederversammlungen unter Nennung der aktuellen Tagesordnungspunkte ein. Er leitet und führt diese Vereinssitzungen und trägt Sorge dafür, dass die Ergebnisse dieser Vereinssitzungen entsprechend protokolliert werden. Die Protokolle sind von ihm zu unterzeichnen. Vorstandssitzungen werden von ihm regelmäßig einberufen. Die dort durchzusprechenden Themen gewährleisten einerseits den notwendigen Informationsfluss innerhalb der Vorstandsmitglieder und andererseits ein kontinuierliches überprüfen auf Erreichung der festgesetzten Vereinsziele. Anregungen und Anliegen von Mitgliedern bzw. Vorstandsmitgliedern müssen generell behandelt werden.

Er legt in der Jahreshauptversammlung Rechenschaft über die Aktivitäten des  vergangenen Geschäftsjahres ab, wobei die einzelnen Bereiche von den zuständigen Vorstandsmitgliedern  selbst vorgetragen werden. Die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm.

Er bearbeitet und informiert über die eingegangene Vereinspost und leitet diese je nach Dringlichkeit an die zuständigen Vorstandsmitglieder weiter. Er hat den Zugriff auf  die kompletten Vereinsunterlagen und trägt Sorge für deren Vollständigkeit sowie den schonenden Umgang mit diesen Dokumentationen.

Er ist stets Motor für die Weiterentwicklung des Vereins und bringt Verbesserungen und Innovationen ein. Durch seine positive Einstellung und Haltung bei der Vereinsführung jedem gegenüber, motiviert er die anderen Vorstands- und Vereinsmitglieder und fördert somit die kollegiale Zusammenarbeit und eine positive Vereinsstimmung.

 

 

                             

Zweiter Vorsitzender

 

Verantwortungsbereich

Vertretung des ersten Vorsitzenden, Mitgliederbetreuung,  Sonderveranstaltungen

Er ist der Stellvertreter des ersten Vorsitzenden und damit auch Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Beide vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis zum Verein übernimmt der zweite Vorsitzende bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden die Ausführung dessen Amtes. Der zweite Vorsitzende übernimmt desweiteren die Aufgaben der Mitgliederbetreuung, die im weiteren näher spezifiziert sind:

 

Mitgliederbetreuung

Sie umfasst die Pflege und Auswertung der Vereinsdatenbank, dass einerseits Ereignisse die zahlungsrelevant sind, wie z.B. Neuzugänge, Abmeldungen, Veränderungen von passiv nach aktiv oder umgekehrt, von Kind nach Jugendlich bzw. Jugendlich nach Erwachsen, dem Schatzmeister zur weiteren Bearbeitung zugänglich macht und andererseits bei besonderen Anlässen und entsprechender Vereinszugehörigkeit die Mitglieder vom Verein die gebührenden Ehrungen rechtzeitig erhalten.

Für neue Mitglieder kümmert sich der zweite Vorsitzende um Möglichkeiten, die dem neuen Mitglied über eine Patenschaft eine einfache Eingliederung in den Verein ermöglichen.  In jeder Vorstandssitzung berichtet der zweite Vorsitzende über den aktuellen Mitgliederstatus (Mitgliederspiegel).

 

Sonderveranstaltungen

Für Gemeindefeste übernimmt der zweite Vorsitzende die Koordinierungsaufgabe vereinsintern und -extern. Dazu gehören die Teilnahmen an den Kulturkreissitzungen und den damit verbundenen Aufgaben, sowie die internen Koordinierungen, Festlegungen, Einteilungen und Maßnahmenumsetzungen. Er wird vom Veranstaltungswart und wenn notwendig von allen Vorstandsmitgliedern bei der Ausführung dieser Aufgaben unterstützt.

Weitere Sonderveranstaltungen die auf Anregung unserer Mitglieder bzw. Vorstandsmitglieder eingehen, werden vom 2. Vorsitzenden in die Vorstandssitzungen eingebracht. Dort werden die Vorschläge diskutiert und dann ent-sprechend umgesetzt und veröffentlicht. Die Koordienierungsarbeit wird vom 2. Vorsitzenden übernommen. 

 

 


Schriftführer

 

Verantwortungsbereich

Protokolle, Schriftverkehr, Veröffentlichungen

Der Schriftführer ist verantwortlich für das Führen und Verteilen der Beschlusslisten aus den Vorstandssitzungen und den Mitgliederversammlungen. Alle Protokolle sind von ihm und dem ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, zu unterzeichnen. Zusätzlich führt der Schriftführer auch eine  Liste von nicht erledigten Punkten (LOP), die gemeinsam mit dem letzten Protokoll zu Beginn jeder Vorstandssitzung entsprechend durchgearbeitet und aktualisiert werden.

In der Vorstandschaft getroffene Beschlüsse, die der Schriftform genügen müssen, werden vom Schriftführer entsprechend formuliert und dann an die Betroffenen versendet. Vereinsexterner Schriftwechsel ist vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, zu unterschreiben.

Eine weitere Aufgabe des Schriftführers ist die Durchführung von vereinsinternen Informationen nach innen und außen über geeignete Pressekanäle wie z.B. der Heimatbrief oder der Lokalteil  der Rheinpfalz sowie den vereinsinternen Aushängeflächen. Notwendigkeit, Inhalte und Datum von Veröffentlichungen werden in den Vorstandssitzungen ausgiebig besprochen und festgelegt.

 

 

Schatzmeister

 

Verantwortungsbereich

Kassenbuch, Vereinskonten, Vereinsvermögen, Mitglieder-  und Sonderbeiträge

Der Kassenwart führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben des Vereines. Dazu gehören u. a. die durchzuführenden Einzüge der Mitgliederbeiträge sowie bei Neumitgliedern die eventuell fälligen Aufnahmegebühren. Veränderungen von Mitgliederbeiträgen bekommt er frühzeitig vom zweiten Vorsitzenden  genannt, z.B. Veränderungen von Jugendlichen zu Erwachsenen, aktiv, passiv, etc.

Er ist weiterhin verantwortlich für die rechtzeitigen Einbuchungen von Sonderbeiträgen z.B. für nicht geleistete Arbeitsstunden bzw. Ersatzleistung für nicht durchgeführte Clubhausdienste.

Er stellt in den Vorstandssitzungen jeweils den Kassenstand im Vergleich zum geplanten Jahres-Budget kurz vor, sodass alle Vorstandsmitglieder zu jeder Zeit über die finanzielle Situation des Vereines unterrichtet sind und bei Abweichungen zum Budget sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

 

 Folgende Geschäfte  werden vom Schatzmeister geführt und überwacht:

 

·       Vereinskonten , Kassenbücher, Vermögensanlagen, Darlehenskonten

 

Bei notwendigen Darlehen bzw. Vermögensanlagen holt er sich über seriös arbeitende Geldinstitute entsprechende Angebote ein, die in den Vorstandssitzungen gemäß ihrer Dringlichkeit behandelt werden.

 

 

  Sportwart

 

Verantwortungsbereich

Spiel- und Platzordnung, Vereinsturniere, Vereins- und Mannschaftstraining, Mannschaftsbetreuung

Der Sportwart ist für die Gestaltung und Durchführung der  sportlichen Aktivitäten im Verein verantwortlich. Er kennt die vom Tennisbund herausgegebenen Bestimmungen und informiert bei Veränderungen die Vorstandsmitglieder in den Vorstandssitzungen.

Er nimmt an weiterbildenden Maßnahmen des Sport- oder Tennisbundes teil, wenn es im Sinne des Vereines notwendig erscheint. Er unterstützt unsere Mitglieder bei der Formierung von Mannschaften und den damit verbundenen rechtzeitigen  Anmeldungen beim Tennisbund zur Teilnahme an den jährlichen Verbandsrunden.

Der Sportwart achtet auf ordnungsgemäße Handhabung unserer Spiel- und Platzordnung und weist die Mitglieder bei Mängeln auf die richtige Nutzung hin. Z.B. Einhaltung der Spielzeit, Bewässerung der Plätze, richtige Uhreinstellung, passende Kleidung.

Auffallende Mängel an den Sportanlagen meldet er umgehend dem Anlagenwart. Die Beseitigung größerer Mängel werden in den Vorstandssitzungen behandelt und gemäß Dringlichkeit beseitigt.

Der Sportwart organisiert und leitet die jährlichen Vereinsturniere. Die Termine für diese Turniere werden frühzeitig im Rahmen der Erstellung unseres Veranstaltungskalenders von den Vorstandsmitgliedern festgelegt. Über Aushänge an den vereins-internen Informationsflächen sowie über andere Veröffentlichungskanäle (nur über den Schriftführer) werden die Vereinsmitglieder frühzeitig auf diese Ereignisse und deren Abläufe in Kenntnis gesetzt.

Ebenso organisiert er auf Wunsch unserer Mitglieder und in Absprache mit den Vorstandsmitgliedern Turniere mit befreundeten Nachbarvereinen und Termine für Mannschaftstraining, soweit es die Platzauslastung zulässt. Auch diese Veranstaltungen werden über zusätzliche Veröffentlichungen über die bekannten Informationswege an alle Mitglieder entsprechend frühzeitig über den Schriftführer weiter-geleitet. 

Während der Teilnahme an den Verbandsrunden meldet der Sportwart die Ergebnisse pünktlich an den Tennisbund.

Er führt die sportlichen Ehrungen unserer Mitglieder an den festgelegten Terminen durch und beschafft in vorheriger Absprache mit den Vorstandsmitgliedern die entsprechenden Pokale und Urkunden. Anregungen zu besonderen Ehrungen für sportliche Leistungen unserer Mitglieder bringt der Sportwart in die Vorstandssitzungen ein. Entsprechende Maßnahmen werden hier beschlossen und umgesetzt.


Jugendwart

 

Verantwortungsbereich: Kinder und Jungendliche

Spiel- und Platzordnung, Vereinsturniere, Vereins- und Mannschaftstraining, Mannschaftsbetreuung

Der Jugendwart ist für die Gestaltung und Durchführung der  sportlichen Aktivitäten unserer Kinder und Jugendlichen im Verein verantwortlich. Er kennt die vom Tennisbund herausgegebenen Bestimmungen und informiert bei Veränderungen die Vorstandsmitglieder in den Vorstandssitzungen.

Er nimmt an weiterbildenden Maßnahmen des Sport- oder Tennisbundes teil, wenn es im Sinne des Vereines notwendig erscheint. Er unterstützt unsere Kinder und Jugend  bei der Formierung von Mannschaften und den damit verbundenen rechtzeitigen  Anmeldungen beim Tennisbund zur Teilnahme an den jährlichen Verbandsrunden.

Der Jugendwart achtet auf ordnungsgemäße Handhabung unserer Spiel- und Platzordnung und weist die Mitglieder bei Mängeln auf die richtige Nutzung hin. Z.B. Einhaltung der Spielzeit, Bewässerung der Plätze, richtige Uhreinstellung, passende Kleidung.

Auffallende Mängel an den Sportanlagen meldet er umgehend dem Anlagenwart. Die Beseitigung größere Mängel werden in den Vorstandssitzungen behandelt und gemäß Dringlichkeit beseitigt.

Der Jugendwart organisiert und leitet die jährlichen Vereinsturniere für unsere Kinder und Jugendlichen. Die Termine für diese Turniere werden frühzeitig im Rahmen der Erstellung unseres Veranstaltungskalenders von den Vorstandsmitgliedern festgelegt. Über Aushänge an den vereinsinternen Informationsflächen sowie über andere Veröffentlichungskanäle (nur über den Schriftführer) werden die Vereinsmitglieder frühzeitig auf diese Ereignisse und deren Abläufe in Kenntnis gesetzt.

Ebenso organisiert er auf Wunsch unserer Mitglieder und in Absprache mit den Vorstandsmitgliedern Turniere mit befreundeten Nachbarvereinen und Termine für Mannschaftstraining, soweit es die Platzauslastung zulässt. Auch diese Veranstaltungen werden über zusätzliche Veröffentlichungen über die bekannten Informationswege an alle Mitglieder entsprechend frühzeitig über den Schriftführer weitergeleitet. 

Während der Teilnahme an den Verbandsrunden meldet der Jugendwart die Ergebnisse rechtzeitig an den Tennisbund. Er betreut die Mannschaften während den Verbandsrunden entweder selbst oder durch Einbindung von Eltern der teilnehmenden Kinder/Jugendlichen.

Er führt die sportlichen Ehrungen unserer Kinder/Jugendlichen an den festgelegten Terminen durch und beschafft in vorheriger Absprache mit den Vorstandsmitgliedern die entsprechenden Pokale und Urkunden. Anregungen zu besonderen Ehrungen für sportliche Leistungen unserer Mitglieder bringt der Jugendwart in die Vorstandssitzungen ein. Entsprechende Maßnahmen werden hier beschlossen und umgesetzt.


Clubhauswart (Beisitzer)

 

Verantwortungsbereich
Clubhausversorgung, Clubhausausstattung, Kassenbuch, Clubhausdienst

Der Clubhauswart ist verantwortlich für alle Tätigkeiten und Notwendigkeiten im Clubhaus. Die Verantwortlichkeit  beginnt mit der  Clubhauseröffnung im Frühjahr mit allen dazugehörigen Instandsetzungen und Vorbereitungen und endet mit der Clubhausschließung im Herbst. Das Clubhaus wird durch eine wöchentliche Reinigung während der Saison sauber gehalten. Der Clubhauswart kontrolliert diese Reinigung und greift bei Mängeln entsprechend ein.

 

Clubhausversorgung

Zur Clubhausversorgung zählt der  regelmäßige Einkauf, die Überprüfung und die Einlagerung der Getränke und Snacks gemäß der LTC - Getränkeliste. Die Einkäufe werden in einer Einkaufsliste festgehalten und stehen so für eine spätere Auswertung zur Verfügung.  Über die regelmäßige Reinigung der Bierzapfanlage wird Buch geführt. Die Clubhausnebenräume sind in regelmäßigen Abständen mit Seife, Handtücher, Papier usw. zu versorgen.

Vor den angesetzten Vereinsfesten sind gemeinsam mit dem Veranstaltungswart der Umfang und die zu beschaffenden Versorgungsmengen festzulegen und zu besorgen. Für die Vereinsfeste führt der Clubhauswirt ein Verbrauchsprofil der verbrauchten Mengen.

 

Clubhausausstattung

Zur Clubhausausstattung gehören alle Gegenstände und Einrichtung in allen Clubhausräumen. Der Clubhauswart überprüft in regelmäßigen Abständen die Clubhausausstattung auf Vollständigkeit, Funktionalität und unfallfreier Nutzungsmöglichkeit durch unsere Mitglieder. Bei Feststellung von Mängeln informiert er sofort die Vorstandsmitglieder. Wenn notwenig, sind die Mängel sofort zu beseitigen. Er bringt Vorschläge für Erneuerungen und Verbesserungen im Clubhaus vor, soweit diese der besseren Nutzung durch die Vereinsmitglieder zuträglich sind.

Alle Gegenstände im Clubhaus werden von ihm in einer Inventarliste aufgenommen und gehen somit  übersichtlich in das Vereinsvermögen über. 

 

Clubhauskasse

Der Clubhauswart ist auch verantwortlich für die wirtschaftlichen Angelegenheiten im Clubhaus. Zu diesem Zweck führt er ein Kassenbuch über Einnahmen und Ausgaben die sich einstellen aus der Bewirtung unserer Vereinsmitglieder sowie den Vereinsveranstaltungen. Er berichtet über den aktuellen Stand in jeder Vorstandssitzung.

 

Clubhausdienst

Der Clubhauswart hängt zu Saisonbeginn einen Kalender im Clubhaus aus, wo sich alle Mitglieder die Termine für deren Clubhausdienst eintragen können. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen werden vom Clubhauswart überprüft und in den Vorstandssitzungen berichtet. In jeder Vorstandssitzung berichtet er über den aktuellen Status der durchgeführten und noch durchzuführenden Clubhausdienste. 

Zur ordentlichen Durchführung der Clubhausdienste durch unsere Mitglieder sind von der Vorstandschaft Regelungen zu beschließen. Diese Regelungen werden im Clubhaus ausgehängt. Auf die Einhaltung dieser Regelungen achtet der Clubhauswart. Verbesserungen im Ablauf werden nach Abstimmung mit der Vorstandschaft eingebracht.

 

 

Anlagenwart (Beisitzer)

 

Verantwortungsbereich

Arbeitseinsätze, Inventar, Außenanlagen, Tennisplätze

Der Anlagenwart ist verantwortlich für  die Instandsetzung und Instandhaltung der kompletten LTC -  Sportanlage einschließlich der Tennisplätze. Ein ganz wichtiger Punkt ist dabei die ständige Überprüfung unserer Anlage auf Funktionalität und unfallfreier Nutzung aller Einrichtungen und Gegenstände. Erkannte Mängel werden von ihm in den Vorstandssitzungen eingebracht, dort besprochen und dann entsprechend abgestellt. Falls notwendig, wird er eine sofortige Mängelbeseitigung vornehmen.

Unsere Sportanlage stellt einen beträchtlichen Teil des Vereinsvermögens dar. Deshalb führt der Anlagenwart eine Inventarliste, die alle Komponenten unserer Sportanlage widerspiegelt mit Angaben zum Wert, Alter und Zustand.

Veraltetes Inventar muss, falls notwenig ersetzt werden. Die Inventarliste und etwaige Investitionen werden in den Vorstandssitzungen behandelt. Der Anlagenwart bringt diese Themen vor.

Bestimmte Geräte und Komponenten sollten, damit der Spielbetrieb nicht gefährdet wird, doppelt vorhanden sein, z.B. Netze, Netzstäbe, Abziehnetze usw. Nach entsprechendem Beschluss in der Vorstandschaft werden diese Anschaffungen durchgeführt.

 

 

Arbeitseinsätze

Für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen werden Arbeitseinsätze festgesetzt. Es beginnt im Frühjahr mit der Instandsetzung und Vorbereitung der Anlagen. Dazu gehören: Plätze renovieren (Eigenleistung oder Vergabe an einen Fachmann), Wassersystem in Betrieb nehmen, Hebeanlage in Betrieb nehmen und Sprenkleranlage einbauen. Bei Schließung der Clubanlage im Herbst ist das Hauptwassersystem abzustellen, die Leitungen zu entwässern, die Sprenkleranlage auszubauen und das Hebewerk ggf. zu reinigen. In Absprache mit dem Clubhauswart wird auch der Strom bis auf die Beleuchtung des Clubhauses abgestellt. Die Termine sowie alle auszuführenden Tätigkeiten werden frühzeitig in den Vorstandssitzungen beschlossen und über unsere Infoflächen bzw. externen Veröffentlichungskanälen den Mitgliedern mitgeteilt.

Der Anlagenwart leitet die Arbeitseinsätze selbst oder delegiert an ein dann verantwortliches Vereinsmitglied. Er führt Buch über die anwesenden Mitglieder und deren Anwesenheitsdauer.

 

Dauernde Tätigkeiten

Dazu gehören die Pflege der Tennisplätze und der Grünanlagen durch den Platzwart. Die Vorstandschaft beschließt wie hier zu verfahren ist und der Anlagenwart ist für die Umsetzung dieser beschlossenen Maßnahmen verantwortlich. Mindestens ist die Anlagenpflege so oft durchzuführen, dass das Vereinsgelände in einem dauerhaften gepflegten und einwandfreien Zustand anzutreffen ist.

 

Herrichtung der Tennisplätze

Über die Herrichtung der Plätze entscheidet die Vorstandschaft bzw. die Mitgliederversammlung. Der Anlagenwart ist verantwortlich für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.

 

Veranstaltungswart (Beisitzer)

 

Verantwortungsbereich

Festlegung, Planung und Durchführung der Vereinsfeste

Der Veranstaltungswart ist verantwortlich für alle Festaktivitäten im LTC. Er macht Vorschläge für Vereinsfeste, und führt den LTC - Veranstaltungskalender. Weiterhin ist er auch verantwortlich für die Durchführung unserer Vereinsfeste. Dies gilt auch für  unsere sportlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise die Vereinsturniere. Hier organisiert er in Absprache mit dem Sport- und Jugendwart seine Aktionen. Jedes Vereinsfest wird davor und danach in der Vorstandschaft durchgesprochen. Rechtzeitige Veröffentlichungen vereinsintern und -extern werden vom Veranstaltungswart iniziiert, mit dem Schriftführer durchgesprochen und anschließend veröffentlicht.  Über Details bei der Durchführung der Vereinsfeste stimmt er sich mit dem Clubhauswart ab.

Über die durchgeführten Vereinsfeste legt der Veranstaltungswart eine Statistik an, die im wesentlichen die Punkte Anzahl der teilgenommenen Mitglieder, Datum des Vereinsfestes, Verzehr der angebotenen Getränke und Speisen, Beginn und Ende, Ort der Durchführung, Rahmenprogramm und Verbesserungsmöglichkeiten enthält.

 

 


Gültigkeit der Geschäftsordnung

Vorliegende Geschäftsordnung wurde von der Hauptversammlung am 28. Januar 2001 genehmigt und verabschiedet. Sie ist deshalb ab sofort gültig und für alle Vorstandsmitglieder bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten bindend.

Änderungen in der Geschäftsordnung können nur über Beschluss und Genehmigung der Hauptversammlung einfließen und somit Gültigkeit erlangen.

 

 

 

 

Leimersheim, im Januar 2001